In diesem Dokument wird erläutert, wie zuständige Behörden rechtlich begründete Anfragen an SX.org senden sollten, welche Rechtsgründe zulässig sind und welche Daten wir offenlegen dürfen.
Alle Anfragen von zuständigen Behörden werden über den offiziellen Kommunikationskanal SX.org mit dem Betreff „Law Enforcement Request“ gesendet. Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinie und andere rechtliche Dokumente von SX.org.
Wenn Sie nicht auf die Website zugreifen können oder eine dringende Kommunikation benötigen, senden Sie eine E-Mail.
Wir prüfen jede Anfrage einzeln und interagieren im Rahmen der Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien, geltenden Gesetze und behördlichen Anforderungen.
Geben Sie bei grenzüberschreitenden Anfragen gültige Gründe und Dokumente an, einschließlich gegebenenfalls Rechtshilfevereinbarungen.
Für eine zügige Prüfung der Beschwerde muss im Antrag Folgendes angegeben werden:
Anfragesprache – Englisch.
Anhänge – im maschinenlesbaren Format (Text/CSV/PDF).
SX.org legt in der Regel Kontokennungen, Proxy-Verbindungsdaten und Abrechnungskennungen offen.
SX.org behält sich das Recht vor, den Benutzer über eine Anfrage zu informieren, sofern die geltende Gesetzgebung der jeweiligen Gerichtsbarkeit (einschließlich einer gerichtlichen Anordnung/Geheimhaltungsverpflichtung) nichts anderes ausdrücklich verbietet und die Untersuchung nicht behindert.
SX.org behält sich das Recht vor, die Einhaltung zu verweigern oder den Geltungsbereich einzuschränken, wenn das Dokument oder die Gerichtsbarkeit den Anforderungen nicht entspricht, die Anfrage zu weit gefasst oder unzureichend definiert ist, notwendige Kennungen fehlen, die Ausführung technisch unmöglich ist oder sie dem Gesetz widerspricht.